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RG, 08.12.1893 - Rep. II. 200/93 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist die Genossenschaft bei der Auseinandersetzung mit ausgeschiedenen Genossen an eine von der Generalversammlung genehmigte, von keiner Seite angefochtene, unrichtige Bilanz gebunden, oder darf sie der Auseinandersetzung eine nachträchlich von der Generalversammlung ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Genossenschaft.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 32, 91